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Sinn und Zweck
Jede (Teil-)Lieferung, für die eine Abnahmeerklärung ausgestellt werden muss, wird durch eine Abnahmeprüfung überprüft (siehe Lieferung prüfen). Festgestellte Mängel aus der Abnahmeprüfung sind in einer Mängelliste zusammenzufassen und zu bewerten. In Abhängigkeit von der Schwere der Mängel ist zu entscheiden, ob die Abnahme eventuell nur unter Vorbehalt erfolgt oder sogar verweigert wird. Diese Entscheidung und eine mögliche Mängelliste werden in der Abnahmeerklärung dokumentiert.
Mit allen benötigten Unterschriften auf der Abnahmeerklärung ist die Abnahme abgeschlossen. Die Abnahmeerklärung für den Gesamtauftrag, die nach der letzten Lieferung erfolgt, wird mindestens vom Projektmanager, vom Einkäufer und einem Vertreter der Auftragnehmerseite unterzeichnet.
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