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Sinn und Zweck
Die Lieferung wird entgegengenommen. Auf Basis der Prüfspezifikation Lieferung ist sie der Eingangskontrolle und der Abnahmeprüfung zu unterziehen.
Bei der Eingangskontrolle wird die Vollständigkeit der Lieferung überprüft. Bei der Abnahmeprüfung ist das System oder Teilsystem unter der Mitwirkung des Auftraggebers zu prüfen. Dabei ist eine Verifikation, also die Ausführung der in der Prüfspezifikation Lieferung festgelegten Prüffälle, durchzuführen. Danach kann das System noch entsprechend der Erwartungshaltung der Anwender validiert werden. Die dabei auftretenden Mängel können vom Auftragnehmer aus Kulanz nachgebessert oder über Änderungsentscheidung und Vertragszusatz verhandelt werden. Die Ergebnisse der Validierung haben jedoch keinen Einfluss auf die Erteilung der Abnahmeerklärung, soweit es nicht besondere vertragliche Regelungen hierzu gibt.
Die Ergebnisse der Eingangskontrolle und der Abnahmeprüfung sind im Prüfprotokoll Lieferung festzuhalten. Bei nicht erfolgreicher Abnahme wird nach erfolgter Nachbesserung die Abnahmeprüfung erneut durchgeführt und das Prüfprotokoll fortgeschrieben.
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