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Sinn und Zweck
In dem Entscheidungspunkt Projekt genehmigt entscheidet der Lenkungsausschuss des Auftraggebers auf Basis des Projektvorschlags, ob das Projekt mit der Ausschreibung begonnen werden soll.
Der Lenkungsausschuss auf Auftragnehmerseite hingegen entscheidet hier auf Grundlage der Bewertung der Ausschreibung, ob ein Angebot ausgearbeitet werden soll.
Im Fall der Durchführung eines Projekts zur Einführung und Pflege eines organisationsspezifischen Vorgehensmodells entscheidet der Lenkungsausschuss auf Basis des Produkts Vorschlag zur Einführung und Pflege eines organisationsspezifischen Vorgehensmodells, ob das Projekt mit der Bewertung eines Vorgehensmodells begonnen werden soll.
Es wird eine Projektfortschrittsentscheidung getroffen, um zum nächsten Entscheidungspunkt überzugehen.
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