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Überblick
Sinn und Zweck
Im Vorgehensbaustein Qualitätssicherung (QS) werden die Kernprozesse zur Planung und Durchführung von qualitätssichernden Maßnahmen definiert. Es wird dargestellt, welche Qualität im Projekt auf welche Weise erreicht werden soll (QS-Handbuch). Darüber hinaus dienen die Produkte und Aktivitäten des Vorgehensbausteins der
von Prüfungen.
Test- und Prüfaktivitäten werden in den zugehörigen Vorgehensbausteinen (Systemerstellung, SW-/HW-Entwicklung) gehalten. Sind keine entsprechenden Entwicklungsaktivitäten vorhanden, entfallen auch die dafür notwendigen Prüfaktivitäten.
Alle formalen Prüfungen müssen im Gegensatz zu den Entwicklertests durch einen unabhängigen Prüfer (zum Beispiel Entwicklerkollegen) durchgeführt werden und nachvollziehbar sein (Prüfspezifikation, Prüfprozedur, Prüfprotokoll). Für formale Prüfungen gilt generell, dass der Ersteller eines Produkts dieses nicht selbst formal prüfen darf ("Vier-Augen-Prinzip").
Die Regelungen des Vorgehensbausteins Qualitätssicherung berühren in keiner Weise organisatorische Festlegungen. Das heißt, qualitätssichernde Aufgaben müssen nicht zwingend in einer eigenen Organisationseinheit QS durchgeführt werden, sondern können sehr wohl im Rahmen der Entwicklung durchgeführt werden, jedoch mit der Einschränkung des "Vier-Augen-Prinzips".
Bearbeitungszustände bei Tests und Prüfungen
Ist für Systemprodukte (Systemteile, SW, HW) keine QS vorgesehen, so gehen diese Produkte nach erfolgreichem Abschluss der Entwicklertests vom Zustand "in Bearbeitung" in den Zustand "fertig gestellt" über.
Produkte, für die eine Qualitätssicherung vorgesehen ist, gehen zuerst in den Zustand vorgelegt über. Nach erfolgreicher Prüfung gehen sie dann in den Zustand fertig gestellt über.
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