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Sinn und Zweck
Ziel der Aktivität ist es, die Anforderungen des Auftraggebers so festzulegen, dass sie die Grundlage für die Ausschreibung, die Beauftragung, den Entwurf, die Abnahme und die Veränderungen des Systems bilden. In dieser Aktivität werden auch die Voraussetzungen dafür gelegt, dass die Anwenderanforderungen über den gesamten Lebenszyklus eines Systems hinweg nachverfolgt werden können.
Anwenderanforderungen sind in einem iterativen Prozess ständig zu verfeinern und zu verbessern, bis eine ausreichende Qualität und Detaillierung für eine externe beziehungsweise interne Beauftragung erreicht ist. Dies geschieht durch Analysieren, Setzen von Prioritäten, Bewerten sowie durch einen Qualitätssicherungsprozess für alle Anwenderanforderungen. Nach einer Überprüfung der Anwenderanforderungen hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit ist deren Ausschreibungsreife erreicht.
Bei der Festlegung der Anforderungen ist zunächst die Ausgangssituation und Zielsetzung zu beschreiben. Daran schließt sich die Erstellung der funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen an. Parallel dazu ist eine Skizze des Lebenszyklus und der Gesamtsystemarchitektur zu erstellen. Der Prozess der Anforderungsfestlegung endet mit der Analyse der Qualität der Anforderungen sowie der Erstellung des Lieferumfangs und der Abnahmekriterien (siehe Abbildung 15).
Ablaufdarstellung
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