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Sinn und Zweck
Die Änderungssteuerungsgruppe trifft sich in regelmäßigen Abständen oder in dringenden Fällen nach Bedarf und behandelt alle zur Entscheidung anstehenden Änderungsanforderungen. Für alle Änderungsanforderungen ist zu entscheiden, wie mit diesen weiter verfahren wird. Jede Entscheidung der Änderungssteuerungsgruppe ist bindend. Sollte es bei diesen Entscheidungen zu Konflikten kommen, sind diese entsprechend den Vorgaben im Projekthandbuch zu eskalieren. Als Grundlage bei der Herbeiführung einer Entscheidung dienen die Produkte Problemmeldung/Änderungsantrag und Problem-/Änderungsbewertung.
Folgende Schritte sind bei der Entscheidungsfindung durchzuführen (siehe Abbildung 10):
Erfordert die Änderungsentscheidung eine vertragliche Maßnahme wie die Änderung von Anforderungen, so ist dies entsprechend zu vermerken.
Ablaufdarstellung
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