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Sinn und Zweck
Ausgehend von den Anforderungen in der Gesamtsystemspezifikation (Pflichtenheft) wird eine mögliche Struktur der Systemarchitektur beziehungsweise einer Unterstützungssystemarchitektur erarbeitet. Der Entwurf erfolgt im Rahmen eines iterativen Entwurfsprozesses.
Der Architektur-Erstellungsprozess (siehe Abbildung 19) beginnt mit der Identifikation der Architekturtreiber sowie - parallel dazu - der Festlegung von Bewertungskriterien. Architekturtreiber sind üblicherweise explizit oder implizit in den Anforderungen gegeben und legen grundlegende Eigenschaften der Architektur fest (zum Beispiel Busstruktur bei der Kommunikation oder Schichtenarchitektur bei der Dekomposition). Bei der Erstellung eines Unterstützungssystems ist zu berücksichtigen, dass diese möglichst integriert und - soweit möglich und sinnvoll - homogen sind (zum Beispiel Werkzeug-Kette von einem Hersteller). Insbesondere sollten sie einen nachvollziehbaren und durchgängigen Entwicklungsprozess unterstützen.
Parallel werden, ausgehend von den Anforderungen, Bewertungskriterien für die zu entwerfende Architektur definiert. Diese sind im Architekturentwurf zu berücksichtigen und sind Grundlage der späteren Designabsicherung.
Die Dokumentation eines Architekturentwurfs erfolgt durch Modellierung unterschiedlicher Sichten auf das System. In einem ersten Schritt sind alle Sichten, die das System geeignet beschreiben, festzulegen. Diese Sichten werden mit Hilfe von Werkzeugen und Modellierungssprachen (zum Beispiel UML) modelliert und um erläuternde Texte ergänzt.
Die so erarbeitete und dokumentierte Architektur wird im Hinblick auf die Anforderungen und die Bewertungskriterien einer Designverifikation unterzogen.
Ablaufdarstellung
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