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Sinn und Zweck
Ausgehend von den vorhandenen qualitätsrelevanten Vorgaben sind die zu verfolgenden Qualitätsziele, die QS-Maßnahmen und die Prüfgegenstände festzulegen. Als Prüfgegenstände bezeichnet man die Dokumente, Prozesse und Systemelemente, die einer formalen Prüfung unterzogen werden sollen. Zusätzlich ist zu definieren, wie die Ein- und Ausgangskontrolle von Produkten zu erfolgen hat.
Vorgaben für diese Festlegungen können für das QS-Handbuch des Auftragnehmers, dem Vertrag oder den Anwenderanforderungen entnommen werden. Damit möglichst alle Festlegungen im Projekthandbuch vollständig und präzise aufgeführt und formuliert werden können, ist eine Abstimmung zwischen dem QS-Verantwortlichen und der Projektleitung erforderlich. Weiterhin ist die Realisierbarkeit der QS-Maßnahmen unter den gegebenen Projektbedingungen mit der Projektleitung abzustimmen.
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