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Sinn und Zweck
Die Bearbeitung und Bewertung von Problemmeldungen/Änderungsanträgen sollte zeitnah erfolgen. Für die Bewertung sind vom zuständigen Änderungsverantwortlichen die Rollen zu festzulegen, die den von der Änderung betroffenen Produkten oder Themen, zugeordnet sind. Diese verfügen über das notwendige fachliche sowie system- und projektrelevante Wissen.
Um die Problemmeldung/den Änderungsantrag zu bewerten, muss zunächst eine Auswirkungsanalyse erstellt werden. Sie untersucht, welche möglichen Konsequenzen sich aus der Umsetzung der Änderungsanforderung für das Entwicklungsprojekt oder das System in der Nutzung ergeben können. Dabei sind nicht nur technische Aspekte, sondern auch finanzielle oder organisatorische Auswirkungen zu betrachten. Darüber hinaus sind mögliche Risiken, die mit der Durchführung einer Änderung für das Projekt verbunden sind, in die Analyse mit einzubeziehen.
In einem nächsten Schritt sind Lösungsvorschläge zu erarbeiten, wie die Änderungsanforderung umgesetzt werden kann. Die Lösungsvorschläge sind so detailliert darzustellen, dass sie durch die zuständige Änderungssteuerungsgruppe nachvollzogen werden können.
Abschließend ist zu entscheiden, welcher Lösungsvorschlag am besten geeignet wäre. Diese Empfehlung ist entsprechend zu begründen. Dabei ist eine Aussage zur Priorität der Durchführung zu machen, und es sind Abschätzungen zu Aufwand und Auswirkungen auf das Projekt/System anzugeben.
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